Was ist ein Rolling Close und wie funktioniert er mit beel?
Investoren einzeln aufnehmen, sobald sie bereit sind, ohne auf den letzten Investor einer Runde zu warten.
Bei einem Rolling Close schließt du Investments einzeln ab, sobald ein Investor bereit ist, statt alle Investoren gemeinsam an einem Stichtag. Mit beel geht das über Eigenkapital-Genussrechte (EK-Genussrechte): Jeder Investor erhält ein eigenes privates Angebot, und ein Notartermin pro Investment entfällt.
Wie funktioniert ein Rolling Close mit beel?
- Einmalig der Gesellschafterbeschluss: Alle Gesellschafter stimmen der Ausgabe von EK-Genussrechten zu und legen die Höchstzahl für die nächsten fünf Jahre fest (mehr zum Gesellschafterbeschluss).
- Ein privates Angebot pro Investor: Du legst Investment-Summe oder Spanne, Preis pro EK-Genussrecht und Gültigkeit des Angebots fest (Wie erstelle ich ein privates Angebot?).
- Zeichnen und überweisen: Der Investor zeichnet digital und überweist den Betrag. Sobald das Geld eingegangen ist, bestätigst du den Eingang, und die EK-Genussrechte werden ausgegeben. Du behältst also die volle Kontrolle.
- Nächster Investor: Für jeden weiteren Investor erstellst du ein neues Angebot, jederzeit und ohne auf andere Investoren zu warten.
Was bringt dir ein Rolling Close?
- Kein Warten auf den letzten Investor: Jeder Euro geht direkt auf das Konto des Unternehmens. Es gibt keine Mindestsumme und kein „Alles-oder-nichts“-Prinzip (Gibt es eine Mindestsumme?).
- Konditionen pro Angebot: Den Preis pro EK-Genussrecht legst du für jedes Angebot fest. So kannst du die Bewertung im Lauf der Zeit anpassen.
- Kein Notar pro Investment: Es gibt keinen Notartermin und keinen Eintrag im Handelsregister pro Investment. Der Abschluss dauert Tage statt Wochen.
Worauf solltest du achten?
- Regeln beim Private Fundraise: Sammelst du in zwölf Monaten mehr als 12 Mio. € ein, darfst du höchstens 149 Angebote versenden. Konkrete Konditionen darfst du nicht öffentlich kommunizieren (Welche Regeln gelten beim Private Fundraise?).
- Höchstzahl im Gesellschafterbeschluss: Du kannst so viele EK-Genussrechte ausgeben, wie der Beschluss erlaubt. Reicht die Zahl nicht, fasst ihr einen neuen Beschluss.
- Professional-Paket: EK-Genussrechte gibt es im Professional-Paket.