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Was ist der Gesellschafterbeschluss und wozu brauche ich ihn?

Einmalige Zustimmung aller Gesellschafter zur Ausgabe von Eigenkapital-Genussrechten, ohne Notar.

Mit dem Gesellschafterbeschluss stimmen alle Gesellschafter einmalig der Ausgabe von Eigenkapital-Genussrechten (EK-Genussrechten) zu und legen fest, wie viele höchstens ausgegeben werden dürfen. Erst wenn der Beschluss unterzeichnet ist, kann das Unternehmen EK-Genussrechte ausgeben.

Was regelt der Gesellschafterbeschluss?

  • die Zustimmung zur Ausgabe von EK-Genussrechten
  • die maximale Anzahl für die nächsten fünf Jahre (mit einem neuen Beschluss jederzeit anpassbar)
  • die Ermächtigung, Investoren die Rechte aus den Investmentunterlagen zu gewähren
  • die Absicherung einer möglichen Wandlung in GmbH-Anteile, wenn ein Investor die Put-Option ausübt

Wie läuft das ab?

Die Vorlage bekommst du im Onboarding auf der Plattform. Du füllst sie aus, lässt sie von allen Gesellschaftern unterschreiben und lädst sie als PDF hoch. Einen Notar brauchst du nicht. Künftige Gesellschafter sollten dem Beschluss bei ihrer Aufnahme ins Handelsregister beitreten.

Name, Ticker und Anzahl deiner EK-Genussrechte legst du beim Einrichten fest: Wie lege ich Name, Anzahl und Preis meiner Eigenkapital-Genussrechte fest?

Was ändert sich am Stammkapital?

Nichts. Jedes EK-Genussrecht wird bei der Ausgabe neu geschaffen und ist kein digitales Abbild bestehender Anteile. Stammkapital und Handelsregister bleiben unverändert. Wirtschaftlich entspricht die Ausgabe trotzdem einer Kapitalerhöhung. Das Stammkapital erhöht sich nur, wenn bei Ausübung der Put-Option tatsächlich in GmbH-Anteile gewandelt wird.