Wie verändert sich mein Cap Table durch Eigenkapital-Genussrechte?
Beispielrechnung zu Beteiligung und Verwässerung.
Die Ausgabe von Eigenkapital-Genussrechten (EK-Genussrechten) verändert das Stammkapital der GmbH nicht, anders als eine Kapitalerhöhung. Wirtschaftlich verwässert sie die bestehenden Gesellschafter aber genauso. Wie viele EK-Genussrechte du für eine bestimmte Beteiligung ausgeben musst und wie sich die Verwässerung berechnet, zeigt das folgende Beispiel.
Beispielrechnung
Die Mustermann GmbH plant die Beteiligung eines Venture-Capital-Investors (VC) über EK-Genussrechte. Bedingung des VCs ist eine Beteiligung von mindestens 20 % am Unternehmen.
Ausgangssituation:
- Stammkapital: 25.000 €
- zwei Gesellschafter (Alice und Bob) mit jeweils 12.500 Anteilen
- Nennwert pro Anteil: 1 €
Da der VC 20 % über EK-Genussrechte erhalten soll, entspricht das aktuelle Stammkapital 80 % der künftigen voll verwässerten Kapitalisierung:
25.000 / 0,8 = 31.250
Die Differenz ergibt die Anzahl der auszugebenden EK-Genussrechte:
31.250 – 25.000 = 6.250 EK-Genussrechte
Damit hält der VC nach der Ausgabe genau 20 % des Unternehmens.
Verwässerung der bestehenden Gesellschafter
Um die Verwässerung zu berechnen, setzt du die bestehenden Anteile ins Verhältnis zur neuen voll verwässerten Kapitalisierung:
- Alice: 12.500 / 31.250 = 40 %
- Bob: 12.500 / 31.250 = 40 %
Alice und Bob halten nach der Ausgabe jeweils 40 % statt 50 %, sind also um jeweils 10 Prozentpunkte verwässert.
Was ist die voll verwässerte Kapitalisierung?
Die voll verwässerte Kapitalisierung (englisch: fully diluted cap table, bei beel auch "virtuelles Gesamtkapital", VGK) ist die Summe aller Anteile, die
- bereits ausgegeben sind,
- künftig ausgeübt werden können oder
- durch Wandlung entstehen können, zum Beispiel über die Put-Option bei EK-Genussrechten, ESOPs oder Wandeldarlehen.
Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Beteiligungsverhältnisse.