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Wie erhalte ich Dividenden, Exit- und Liquidationserlöse?

Welche Zahlungen dir als Inhaber von Eigenkapital-Genussrechten zustehen und wie sie berechnet werden.

Als Inhaber von Eigenkapital-Genussrechten (EK-Genussrechten) erhältst du anteilig Dividenden, Exit- und Liquidationserlöse, so wie ein Gesellschafter. Wie diese Rechte rechtlich ausgestaltet sind, erklärt der Artikel Was sind Eigenkapital-Genussrechte?


Dividenden

Über Dividenden wirst du am laufenden Gewinn beteiligt. Voraussetzung ist ein Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung für ein Geschäftsjahr.

Dividendenberechtigt ist, wer die EK-Genussrechte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beschlusses hält. Dafür erstellt ein Admin des Unternehmens auf der Plattform einen Snapshot: eine Momentaufnahme, wer zu diesem Zeitpunkt welche EK-Genussrechte hält. Die Dividenden werden auf ein dafür angelegtes Auszahlungskonto eingezahlt, von dem du sie über deinen Account abrufst.

Rechenbeispiel

Formel: GBA = GR / VGK × VG

  • GBA = Gewinnbeteiligungsanspruch (gesuchter Betrag)
  • GR = Anzahl deiner EK-Genussrechte
  • VGK = virtuelles Gesamtkapital (Summe aller gewinnberechtigten Anteile: Gesellschafter plus EK-Genussrechte)
  • VG = verfügbarer Gewinn laut Gesellschafterbeschluss

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 €, verteilt auf zwei Gesellschafter, und zusätzlich 5.000 EK-Genussrechte ausgegeben. Der Gesellschafterbeschluss sieht eine Ausschüttung von 100.000 € vor. Eine Investorin hält 1.000 EK-Genussrechte.

1.000 / 30.000 × 100.000 € = 3.333,33 € Dividende für die Investorin


Liquidationserlöse

Wird ein Unternehmen liquidiert, zum Beispiel nach einer Insolvenz, erhalten Gesellschafter und Inhaber von EK-Genussrechten einen Liquidationserlös entsprechend ihrer Beteiligung. Zuerst werden allerdings alle Verbindlichkeiten des Unternehmens bedient, die Auszahlung an Gesellschafter und Inhaber von EK-Genussrechten erfolgt nachrangig. Die Berechnung folgt demselben Prinzip wie bei Dividenden.


Exit-Erlöse

Bei einem Exit hast du drei Jahre Zeit, deine EK-Genussrechte zurückzugeben und anteilig aus der Exit-Summe ausgezahlt zu werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Exits, zum Beispiel auf der Website des Unternehmens. Die Auszahlung erfolgt frühestens sieben Monate nach dem Exit.

Ein Exit liegt vor, wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Verkauf oder Übertragung von mehr als 50 % des Stammkapitals
  • Verkauf von mehr als 50 % der materiellen oder immateriellen Vermögenswerte zu Verkehrswerten
  • Anteilsumwandlung, Fusion oder Umwandlung des Unternehmens
  • Börsengang

Rechenbeispiel

Formel: P = GRE / VSK × RP

  • P = Exit-Erlös, der dir zusteht
  • GRE = Anzahl deiner EK-Genussrechte zum Zeitpunkt des Exits
  • VSK = virtuelles Stammkapital (berechnet wie das VGK bei den Dividenden)
  • RP = Rückzahlungsbetrag nach Abzug von Liquidationspräferenzen

Abgewickelt wird ähnlich wie bei Dividenden: Statt eines Snapshots zählen die zurückgegebenen EK-Genussrechte. Diese werden anschließend vernichtet.