Wie unterscheiden sich Eigenkapital-Genussrechte von ESOP, VSOP und GmbH-Anteilen?
Komplexität, Steuern, Liquidität und Rechte im Vergleich.
Für die Mitarbeiterbeteiligung gibt es mehrere Modelle. Die Tabelle zeigt, wie sich Eigenkapital-Genussrechte (EK-Genussrechte) von GmbH-Anteilen, ESOP und VSOP unterscheiden.
| EK-Genussrechte | GmbH-Anteile | ESOP | VSOP | |
| Komplexität | Vertrag und EK-Genussrecht, digital über beel | Notarielle Beurkundung und Handelsregister | Vertrag, Notar bei Ausübung | Vertrag |
| Steuern | Arbeitslohn beim Erstellen (Zeitpunkt wählbar, Aufschub nach § 19a EStG möglich), danach Kapitalerträge | Arbeitslohn beim Erwerb, auch ohne Liquidität (Dry Income), danach Kapitalerträge | Arbeitslohn bei Ausübung, danach Kapitalerträge | Gesamte Auszahlung als Arbeitslohn, meist erst beim Exit |
| Liquidität | Übertragbar, Sekundärmarkt möglich | Nur notariell übertragbar | In der Regel nicht übertragbar | Nicht übertragbar |
| Rechte | Ab Erstellung wirtschaftlich wie Gesellschafter, plus Put-Option | Wie Gesellschafter | Ab Ausübung wie Gesellschafter | In der Regel nur Exit-Erlöse |
Wie die Besteuerung im Detail funktioniert: Wie wird die Mitarbeiterbeteiligung mit Eigenkapital-Genussrechten versteuert?
beel weist darauf hin, dass es keine Rechts- oder Steuerberatung anbietet. Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Für spezifische Fragestellungen solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.