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Wie wird die Mitarbeiterbeteiligung mit Eigenkapital-Genussrechten versteuert?

Steuerlich relevant wird es erst beim Erstellen der Eigenkapital-Genussrechte.

Steuerlich relevant wird die Mitarbeiterbeteiligung erst, wenn Mitarbeitende ihre gevesteten Optionen in Eigenkapital-Genussrechte (EK-Genussrechte) umwandeln. Dann entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Arbeitslohn versteuert wird. Zusage, Vesting und Unterzeichnung der Zuteilungsvereinbarung lösen noch keine Steuer aus.

Wann entsteht die Steuer?

In dem Moment, in dem die EK-Genussrechte erstellt werden. Der Wert zu diesem Zeitpunkt gilt als geldwerter Vorteil und unterliegt der Einkommensteuer und den Sozialabgaben. Den Zeitpunkt bestimmen die Mitarbeitenden selbst. Wer früh erstellt, versteuert meist einen niedrigeren Wert, zahlt aber Steuern, bevor Geld fließt.

Lässt sich die Steuer aufschieben?

Unter den Voraussetzungen des § 19a EStG ja. Das Unternehmen darf höchstens rund 1.000 Beschäftigte und 100 Mio. € Umsatz oder 86 Mio. € Bilanzsumme haben und vor höchstens 20 Jahren gegründet worden sein. Die Steuer wird dann erst fällig, wenn eines dieser Ereignisse eintritt:

  • die EK-Genussrechte werden verkauft oder übertragen
  • seit der Übertragung sind 15 Jahre vergangen
  • das Arbeitsverhältnis endet, es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt die Haftung für die Lohnsteuer

Zusätzlich sind nach § 3 Nr. 39 EStG bis zu 2.000 € pro Jahr steuerfrei, wenn das Angebot allen Beschäftigten offensteht, die seit mindestens einem Jahr im Unternehmen sind.

Wie werden spätere Erträge versteuert?

Wertsteigerungen nach dem Erstellen sowie Gewinnausschüttungen sind Kapitalerträge, in der Regel mit Abgeltungsteuer. Bei einem VSOP wird dagegen die gesamte Auszahlung als Arbeitslohn versteuert. Anders als bei vielen ESOP- und VSOP-Programmen nehmen Inhaber von EK-Genussrechten außerdem an Gewinnausschüttungen teil, unabhängig von einem Exit.

Den Überblick im Vergleich findest du hier: Wie unterscheiden sich EK-Genussrechte von ESOP, VSOP und GmbH-Anteilen?

beel weist darauf hin, dass es keine Rechts- oder Steuerberatung anbietet. Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. Für spezifische Fragestellungen solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.