Was sind virtuelle Anteile?
Finde heraus, was die virtuellen Anteile von beel ausmacht.
beel nutzt virtuelle Anteile, um Beteiligungen an Unternehmen in Form von vertraglichen “Genussrechten” abzubilden.
Ziel ist es, Investoren (VCs, Business Angels, Kleinanlegern) den Zugang zu Investments zu erleichtern und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, an Startups zu partizipieren.
Technische Funktionsweise
Virtuelle Anteile sind digitale Einheiten, die ihren Haltern verschiedene Rechte zusprechen. Die virtuellen Anteile sind eindeutig und fälschungssicher. Damit eignen sie sich hervorragend für die digitale Abbildung von Genussrechten an Unternehmensbeteiligungen. Zudem können sie leicht zwischen verschiedenen Accounts transferiert werden, was ihre Handelbarkeit im Vergleich zu traditionellen Beteiligungen erheblich verbessern kann.
Rechtliche Funktionsweise
Neben der technischen Basis bringen die virtuellen Anteile rechtliche Besonderheiten mit sich, die ihre Halter wirtschaftlich den “echten” Gesellschaftern gleichstellen.
Sie gewähren ein Recht auf Teilnahme am wirtschaftlichen Erfolg des Startups – hierzu zählen Exiterlöse, Liquidationserlöse und ausgeschüttete Dividenden. Damit sind die virtuellen Anteile wirtschaftlich mit echten Gesellschaftsanteilen vergleichbar. Zusätzlich verfügen die Investoren über ein beschränktes Informationsrecht, das typischerweise durch Jahresabschlussberichte erfüllt wird.
Eine weitere rechtliche Komponente ist die Put-Option. Sie gibt Investoren das Recht, ihre virtuellen Anteile zu bestimmten Zeitpunkten an das Unternehmen zurückzugeben. Die Ausgestaltung der Verrechnung liegt beim Unternehmen und kann in den Verträgen beschränkt werden.
Die Kombination aus Genussrecht, Informationsrecht und Put-Option schafft für Investoren eine attraktive Alternative, die den gleichen ökonomischen Wert wie GmbH-Anteile bietet, jedoch keine Stimmrechte umfasst.
Im Vergleich zu klassischen GmbH-Anteilen entfällt zudem der Notaraufwand. Die virtuellen Anteile können unkompliziert zwischen Accounts transferiert werden, wodurch ihre Handelbarkeit erheblich erleichtert wird.
Die virtuellen Anteile und ihre Rechte sind durch die bereitgestellten Investmentverträge und die sogenannte “Auslobung” untrennbar miteinander verbunden. Die Auslobung ist ein in § 657 BGB verankertes Rechtsgeschäft und stellt eine öffentliche Zusage dar, die die Rechte der virtuellen Anteile absichert. Durch die Veröffentlichung dieser Auslobung (z. B. auf der Unternehmenswebsite) wird sichergestellt, dass alle Investoren die gleichen Rechte erhalten und Transaktionen auf dem Zweitmarkt jederzeit rechtskräftig übertragbar sind.
Rechtlicher & steuerlicher Hinweis
- Für Unternehmen gelten die virtuellen Anteile handelsbilanziell als Eigenkapital, steuerbilanziell jedoch als Fremdkapital. Umsatzsteuer fällt nicht an.
- Für Investoren sind die virtuellen Anteile steuerlich mit GmbH-Anteilen vergleichbar.
beel weist darauf hin, dass es keine Rechts- oder Steuerberatung anbietet. Dieses Dokument dient lediglich Informationszwecken. Für spezifische Fragestellungen sollten Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzugezogen werden. Auf Wunsch vermittelt beel gerne den Kontakt zu den Experten, die das rechtliche und steuerliche Konstrukt mitentwickelt haben.