Handelbarkeit
Sind die virtuellen Anteile handelbar?
Der Sekundärmarkt von beel ermöglicht den Handel von virtuellen Anteilen an Startups — rund um die Uhr und regulatorisch abgesichert. Er schafft Liquidität für ein Anlagefeld, das traditionell stark illiquide ist.
Für Startups
Der Sekundärmarkt bietet Investoren Liquidität, ohne dass das Startup selbst Kapitalmaßnahmen durchführen muss. Kein operativer Mehraufwand, keine Steuerung oder Preisfestsetzung durch das Startup. Der Handel erfolgt unabhängig vom operativen Geschäft.
Startups können den Handel optional einschränken — über eine Allowlist (legt fest, wer handeln darf) oder eine Lock-up Period (Sperrfrist nach Investment).
Die Beantragung für die Freischaltung des Sekundärmarkts erfolgt direkt über die Account-Einstellungen auf app.beel.com.
Für Investoren
Investoren können virtuelle Anteile jederzeit kaufen oder verkaufen. Der Zugang erfolgt über den persönlichen Account im Tab "Trade" nach einem einmaligen Onboarding.
Im Trade-Bereich können bestehende Angebote angenommen, eigene Anteile zum Verkauf angeboten und laufende sowie abgeschlossene Transaktionen eingesehen werden.
Gebühren
2 % Transaktionsgebühr pro abgeschlossenem Handel, getragen vom Verkäufer. Keine Einrichtungsgebühren, keine Abonnements, keine versteckten Kosten. Gebühren fallen nur bei erfolgreichem Handel an.
beel gibt keine Anlageempfehlungen ab und agiert als gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG im Auftrag und unter der Haftung der Concedus GmbH.