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Dividenden, Liquidations- & Exit-Erlöse

Welche Rechte erhalten Investoren bei der Beteiligung über virtuelle Anteile? 

Die virtuellen Anteile bringen für Investoren bestimmte wirtschaftliche Rechte (Genussrecht) mit sich. Im Folgenden werden diese einzelnen Rechte näher erläutert.


Dividenden

Dividenden dienen dazu, Investoren am laufenden Gewinn eines Unternehmens zu beteiligen. Damit Dividenden ausgeschüttet werden können, ist zunächst ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der die Gewinnverwendung für ein Geschäftsjahr regelt.

Im Falle virtueller Anteile muss nachgewiesen werden, dass deren Halter zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesellschafterbeschlusses Eigentümer dieser Anteile waren. Nur Halter, die die virtuellen Anteile zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wallet hielten, sind dividendenberechtigt.

Zur eindeutigen Identifizierung wird ein “Snapshot” aller Wallets erstellt, die die virtuellen Anteile zum Zeitpunkt der Beschlussveröffentlichung halten. Dieser Snapshot kann durch einen Admin des Unternehmens-Accounts auf der Plattform erzeugt werden. Automatisch wird dabei ein zusätzlicher Smart Contract erstellt, auf den die auszuschüttenden Dividenden eingezahlt werden. Die berechtigten Investoren können sich einloggen und ihre Dividenden direkt aus dem Smart Contract abheben.

Rechenbeispiel

Formel: GBA = GR / VGK * VG

  • GBA = Gewinnbeteiligungsanspruch (gesuchte Zielgröße)
  • GR = Anzahl der Genussrechte (virtuelle Anteile)
  • VGK = virtuelles Gesamtkapital (Summe aller Anteile: Gesellschafter + Investoren + virtuelle Anteile)
  • VG = verfügbarer Gewinn (laut Gesellschafterbeschluss)

Beispiel:

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 €, verteilt auf zwei Gesellschafter, und zusätzlich 5.000 virtuelle Anteile ausgegeben. Der Gesellschafterbeschluss sieht vor, 100.000 € auszuschütten. Eine Investorin hält 1.000 virtuelle Anteile.

  • GR = 1.000
  • VGK = 30.000 (25.000 + 5.000)
  • VG = 100.000 €

Ergebnis: 3.333,33 € Dividende für die Investorin.


Liquidationserlöse

Wird ein Unternehmen liquidiert (z. B. durch Insolvenz), erhalten Gesellschafter und Halter virtueller Anteile mit Gewinnbeteiligungsrechten einen Liquidationserlös entsprechend ihrer Beteiligung.

Zunächst müssen jedoch alle Verbindlichkeiten des Unternehmens bedient werden. Erst nachrangig erfolgt die Auszahlung an Gesellschafter und Inhaber virtueller Anteile. Die Berechnung folgt dem gleichen Prinzip wie bei Dividenden.


Exit-Erlöse

Im Falle eines Exits haben Halter virtueller Anteile drei Jahre Zeit, ihre Anteile zurückzugeben und anteilig aus der Exit-Summe ausbezahlt zu werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Exits (z. B. auf der Unternehmenswebsite).

Ein Exit liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Verkauf oder Transfer von mehr als 50 % des Stammkapitals
  • Verkauf von mehr als 50 % der materiellen oder immateriellen Vermögenswerte zu Verkehrswerten
  • Durchführung einer Anteilsumwandlung, Fusion oder Transformation
  • Börsengang des Unternehmens

Rechenbeispiel

Formel: P = GRE / VSK * RP

  • P = angestrebter Exit-Erlös
  • GRE = Gesamtnennbetrag aller Genussrechte (Anzahl der virtuellen Anteile zum Zeitpunkt des Exits)
  • VSK = virtuelles Stammkapital (analog zum VGK bei Dividenden)
  • RP = Rückzahlungsbetrag nach Abzug von Liquidationspräferenzen

Die technische Abwicklung erfolgt ähnlich wie bei Dividenden: Statt eines Snapshots werden die zurückgegebenen virtuellen Anteile berücksichtigt. Diese werden anschließend vernichtet (“burning”).