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Kann ich Advisors oder Dritte über die Mitarbeiterbeteiligung beteiligen?

Ja, ein Angestelltenverhältnis ist nicht erforderlich.

Ja. Ein Angestelltenverhältnis ist nicht erforderlich. Du kannst Advisors, Influencer und andere Dritte genauso beteiligen wie festangestellte Mitarbeitende.

Individuelle Regelungen, etwa zu Vesting und Cliff, legst du über die Zuteilungsbedingungen fest (Side Letter). Mehr zur Mitarbeiterbeteiligung.